Ein Balkonkraftwerk (auch unter vielen anderen Begriffen bekannt wie Steckersolar, Plugin-PV, Mini-Solarkraftwerk etc.) ist ein Gerät zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Sonnenlicht und zu deren Nutzung im eigenen Haushalt. Über 100.000 Haushalte nutzen diese Geräte bereits. Sie bestehen aus 1-2 herkömmlichen oder mehreren kleineren, z.T. flexiblen Solarmodulen, einem kleinen Zusatzgerät (Wechselrichter) zur Umwandlung des in den Modulen erzeugen Gleichstroms in haushaltsverträglichen Wechselstrom, Kabel und ggf. Stecker zum Anschluss an den Haushalt sowie ggf. ein Montagesystem. Eine Übersicht über die verschiedenen Typen von Balkonkraftwerken gibt unser jährliches Mini-Solar-Ranking.
Ein Balkonkraftwerk dient der Versorgung des eigenen Haushalts mit sauberer Sonnenenergie. Aktuell genügt der damit erzeugte Strom, um bis zu 1/5 des jährlichen Strombedarfs eines Durchschnittshaushalts zu decken. Dabei ist das Ziel die Abdeckung des Grundverbrauchs (Geräte die immer in Betrieb sind wie Kühl-/Gefrierschrank, Internetrouter, Standby-Geräte etc.) in den Sonnenstunden des Tages. Zudem ist das Balkonkraftwerk in begrenztem Umfang auch eine Geldanlage.
Aktuell wird der verhältnismäßig geringe Anteil an Strom, der im Haushalt nicht verbraucht wird, rückwärts über den Zähler ins Netz gespeist und dem Bilanzkreis des Netzbetreibers zugerechnet. Dafür erhält man keine Vergütung, da die Geräte meist die dafür erforderlichen Bestimmungen nicht erfüllen und die Anmeldeverfahren meist einen Vergütungsverzicht beinhalten. Allerdings würden ältere Zähler ohne Rücklaufsperre zurücklaufen und so den tatsächlichen Verbrauch verfälschen. Da dieser aber Grundlage für die Berechnung von Stromsteuer, EEG-Umlage etc. ist, werden solche Zähler (meist kostenlos) ausgetauscht.
Grundsätzlich gelten für Balkonkraftwerke die selben gesetzlichen Regelungen wie für alle kleinen PV-Anlagen. Allerdings wurden in den letzten Jahren einige weitere Regelungen speziell für die Geräte eingeführt, die ihre Nutzung heute einfach machen. Dazu gehört die Anschlussnorm DIN VDE V 0100-551-1, welche festlegt, dass der Anschluss über einen Festanschluss oder eine "Energieeinspeisesteckdose" erfolgen kann. Dieser Begriff ist nicht genauer definiert, die sog. Wieland- oder RST20-Steckdose ist aber laut Norm nur ein Beispiel von mehreren für eine solche. Bei Geräten bis 600W kann nach Fachmeinung auch die Schuko-Steckverbindung als Energiesteckverbindung gelten. Eine entsprechende Normvorgabe ist in Arbeit. Zudem gilt die DIN AR-N-4105:2018-11 5.5.3, welche bestätigt, dass bei Leistungen <600W(VA) Wechselrichterleistung (Modulleistungen sind explizit nicht beschränkt!) auch bei der Anmeldung Vereinfachungen gelten, wie insbesondere der Verzicht auf einen Anlagenerrichter (=Elektriker) bei der Inbetriebnahme. Die meisten Netzbetreiber haben daher bereits aus eigener Initiative separate Anmeldeformulare für Balkonkraftwerke eingeführt, welche diese und sogar weitere Vereinfachungen beinhalten.
Unabhängig hiervon sind auch Balkonkraftwerke nach §5 (1) MaStRV im Marktstammdatenregister zu registrieren, da es sich grundsätzlich um EEG-Anlagen handelt, auch wenn auf Vergütung verzichtet wird.
In vielen Netzbereichen übernehmen wir aber bereits die Anmeldung kostenlos für unsere Nutzer.
Über Speicher können Tagesüberschüsse in der Energieerzeugung auch dann genutzt werden, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Hierbei ist allerdings das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen abzuwägen, da Speicher- und zur Speicherung und Rückeinspeisung notwendige Regeltechnologie kostspielig sein kann und die Lebensdauer eines Batteriespeichers z.T. hinter der anderer Komponenten des Balkonkraftwerks zurückbleibt. Oft rentiert sich daher ein Speicher bei Balkonkraftwerken - die aufgrund ihrer kleinen Leistung meist wenig Überschüsse erzeugen - noch nicht. Ständig steigende Wirkungsgrade bei PV-Modulen, immer robustere Wechselrichter, die diese höheren Leistungen auch verarbeiten können, sowie sinkende Speicherpreise und die steigende Energiedichte neuer Batterietechnologien rücken dies jedoch zusehends in greifbare Nähe.