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Balkonkraftwerke in der Eigentumswohnung

Konsens oder Nonsens?

Wohneigentum kann eine lohnende Angelegenheit sein. Nicht nur als reine Investition sondern auch als Möglichkeit, sich auf lange Sicht kosteneffizientes Wohnen zu ermöglichen, hat diese Form der eigenen vier Wände viel für sich. Mit diesen Eigenschaften ist es auch der Balkon-Photovoltaik nicht unähnlich, auch wenn letztere sich mit Amortisierungszeiten von nur wenigen Jahren etwas schneller bezahlt macht. Will man jedoch das Balkonkraftwerk und die Eigentumswohnung zusammen bringen, tauchen schnell einige grundlegende Fragen auf. Was darf ich ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft tun? Wie ist die aktuelle Gesetzeslage dabei? Wie hole ich meine Nachbarn ins Boot? Auf all diese Fragen gibt es Antworten und um diese soll es in diesem Artikel gehen.

Zunächst einmal gilt auch im Zusammenhang mit der Eigentumswohnung vieles äquivalent, was auch bei Mietwohnungen gilt: Sofern man Einfluss auf die Bausubstanz nimmt, etwa durch Anbohren von Mauern, es eine Beeinträchtigung der Außenansicht des Gebäudes gibt, z.B. durch die Anbringung eines Balkonkraftwerks außen an der Balkonbrüstung, oder gar eine Modernisierung des Zählerkastens anfällt, da der alte keine "moderne Messeinrichtung" aufnehmen kann, verlässt man den eigenen Entscheidungsbereich des Sondereigentums und betritt denjenigen der Eigentümergemeinschaft. Hierzu ist es wichtig, sich die Teilungserklärung noch einmal genauer anzuschauen. Dort sind häufig genaue Angabe dazu gemacht, welche Bereiche des Gebäudes einzelne Eigentümer eigenmächtig verändern darf, und welche der Zustimmung der anderen Eigentümer bedürfen. Gehört der gewünschte Anbringungsort in die zweite Kategorie, gilt es, besondere Regeln und auch die mitunter eigenwilligen Befindlichkeiten der Nachbarn zu beachten. Selbst dann ist die Sache noch nicht verloren, denn einerseits ist es glücklicherweise vor Kurzem etwas einfacher geworden, bei Eigentümerversammlungen eine positive Entscheidung zu erwirken, und andererseits gibt es auch bei einem negativen Ergebnis immer noch Ausweichmöglichkeiten.

Zunächst zur Eigentümerversammlung:
Hier wie an vielen Stellen im Leben gilt der Wahlspruch "Konsens ist der Königsweg". Wenn du also vorhast, das Recht zur Erwirken, ein Balkonkraftwerk etwa an deine Brüstung zu hängen, dann ist es sinnvoll, wenn auch die anderen Eigentümer an den Geräten Interesse haben oder sich zumindest ausreichend damit befasst haben, um eventuelle Vorurteile abzubauen. Daher fällt dir die ehrenvolle Aufgabe zu, bei deinen Nachbarn subtil aber nachdrücklich die Werbetrommel für das Thema zu rühren. Wir helfen dir gerne dabei! Sende deinen Nachbarn den Link zum Mini-Solar-Blog von MachDeinenStrom.de oder schließe dich mit deinem lokalen Energieberater der Verbraucherzentrale kurz, um deine Nachbarn im Rahmen einer kostenlosen Energieberatung auf das Thema aufmerksam zu machen.
Das klingt nach viel Aufwand, hat aber auch für dich einen positiven Effekt: Wenn am Ende alle mitziehen, könnt ihr eine günstige Sammelbestellung machen und damit viel Geld sparen. Zudem ist das Fassadenbild dann wieder einheitlich, nämlich solarisiert.

Auch wenn du nicht alle Nachbarn überzeugen kannst, ist das aber kein allzu großes Problem. Bis vor einiger Zeit war es noch notwendig, Einstimmigkeit unter den Eigentümern zu erzielen, um eine Veränderung in dieser Hinsicht genehmigen zu lassen. Zum Glück hat die im Dezember 2020 in Kraft getretene Novelle des Wohneigentumsgesetzes (WEG) dieses starke Hindernis für Veränderung beiseite geräumt. Seitdem gilt für sämtliche baulichen Veränderungen statt des "Konsensprinzips" der Grundsatz der einfachen Mehrheit. Sind also mehr Eigentümer für die Genehmigung von Solarmodulen an Balkonbrüstung oder Fassade als dagegen, steht deinem Balkonsolar-Projekt nichts mehr im Wege. Ein Recht dazu, die Genehmigung zu verlangen, gibt es allerdings vorerst leider nur bei Baumaßnahmen zur behindertengerechten Umgestaltung, zum Laden von E-Autos, zum Einbruchschutz und zum Glasfaser-Anschluss und noch nicht für Photovoltaik. Es liegt also noch immer an dir, genügend Nachbarn zu überzeugen. Auch hierbei greifen wir dir natürlich gerne unter die Arme!

Wir haben für dich eine schlanke und anschauliche Vorlage für einen WEG-Beschluss im Word-Format erstellt, welche du herunterladen und nach deinen eigenen Vorstellungen individuell bearbeiten kannst. Drucke sie in Vorbereitung zur nächsten Eigentümerversammlung mehrfach aus und verteile sie unter den Teilnehmern. So stellst du sicher, dass wirklich alle die grundlegenden Informationen für eine faktenbasierte Entscheidung haben.
Wenn du übrigens auf direktem Wegen schon genügend Zusagen der anderen Eigentümer für einen Mehrheitsbeschluss eingesammelt hast und nicht mehr bis zur nächsten Eigentümerversammlung warten willst, dann kannst du eine entsprechende Entscheidung nach §23 (3) WEG auch als Umlaufbeschluss herbeiführen. Zu diesem Zweck stellen wir dir auch eine alternative Version der Beschlussfassung zum Download zur Verfügung. Für diese Methode gelten einige Grundregeln:

  • Das Umlaufverfahren muss laut der Gemeinschaftsordnung erlaubt sein.
  • Der Beschlussantrag muss in Textform sämtlichen Wohnungseigentümerinnen zugesandt oder ihnen vorgelegt werden.
  • Die Abstimmungsfrist muss mindestens drei Wochen betragen
  • Stimmenthaltungen gelten als eine Stimme gegen den Beschluss. Eine Stimmabgabe kann nicht widerrufen werden.
  • Der Beschluss kann nur mit einer einfachen Mehrheit getroffen werden, wenn dies im Rahmen einer Eigentümerversammlung im Voraus beschlossen wurde, sprich die Zustimmungsschwelle entsprechend des Gesetzes abgesenkt wurde.
  • Damit das Ergebnis des Beschlusses rechtswirksam ist, muss es an alle Eigentümer:innen in Textform verkündet werden.
  • Der Beschluss kann von jedeM Eigentümer bis zu vier Wochen nach Verkündung angefochten werden.

Alternativ genügt es, möglichst viele Unterschriften zu sammekn und zudem in der nächsten Eigentümerversammlung wiederum beschließen zu lassen, dass dieser Umlaufbeschluss auch mit einfacher Mehrheit gültig ist. Das hört sich umständlich an, kann der bessere Weg sein, als das Thema nur direkt in der Eigentümerversammlung besprechen zu lassen. Bei vorheriger direkter Ansprache der Eigentümer neigen diese eher dazu, auch in der Eigentümerversammlung hinter dem Beschluss zu stehen.

Sollten weder dein Einsatz noch unsere Unterstützung dein Vorhaben zum Erfolg geführt haben, bedeutet das aber noch lange nicht das Ende der Möglichkeiten, denn die Einspeisung an sich kann grundsätzlich nicht untersagt werden. Man muss oft lediglich noch eine Handbreit tiefer in die Trickkiste greifen:

In einigen Fällen hat es sich etwa bewährt, Balkonkraftwerke einfach umzutaufen. Die Teilungsverträge sehen in manchen Fällen etwa vor, dass Sonnenmarkisen oder Sichtschutz-Verkleidungen am eigenen Balkon durchaus zugelassen sind. Gerade Modelle mit besonders leichten und flexiblen Modulen können auf verschiedene Arten in Sicht- oder Sonnenschutzkonzepte integriert werden. Diese Module sind häufig auch wesentlich kleiner und daher variabler als die von klassischen Balkonkraftwerken. Zur Befestigung genügt teilweise schon ein Industrieklettband.

Da die Gestaltung auf Balkons und Terrassen den Eigentümern meist vollständig überlassen ist, sind auch kreativere Optionen wie Solartische mit im Rennen.

Aber auch ohne Umwidmung kann man ein Stecker-Kraftwerk auf Balkon oder Terrasse betreiben, indem man es einfach aufständert. Um die Fläche dennoch auch zur Erholung nutzen zu können, gibt es einfache Lösungen: Hochkant-Aufständerungen. Diese reduzieren die benötigte Fläche auf ein Minimum. Mit der richtigen Beschwerung sind diese absolut standsicher.

Balkonkraftwerk GestellWen der Platzverlust allerdings nicht stört und wer auch etwas handwerkliches Geschick mitbringt, der fährt mit einer bislang noch nicht kommerziell erhältlichen Lösung besser: dem Balkongestell. Es gibt bereits eine Vielzahl an Gestell-Versionen, die findige Tüftler selbst erdacht und konstruiert haben. Ob aus Holz oder Metall, der Fokus sollte dabei auf absolute Sicherheit und Stabilität liegen. Obwohl die Belastung durch Wind und Wetter auf den meist geschützten Balkons geringer ist, als bei der Anbringung außerhalb desselben, will man ja dennoch kein Risiko eingehen.

Für alle Heimwerker, die nun selbst ans Werk gehen möchten, findet sich bei YouTube eine gut verständliche und unterhaltsame Video-Anleitung von Florian Heisen, besser bekannt als "Der Maler".  Florian hat sie für das Gestell seines eigenen Balkonkraftwerks erstellt und die verwendeten Bauteile sowie die einzelnen Arbeitsschritte detailliert dokumentiert. Das Ergebnis ist ein solides Ständerwerk aus verzinkten Schwerlastregal-Profilen. Da wackelt nichts mehr. Schau dir das Video gerne mal an und dann nichts wie ran ans Werk! Florians Videos helfen bereits Millionen von Selbermachern bei ihren DIY-Projekten. Wenn du also begeisterter Hand- und Heimwerker bist, dann lass also gerne gleich ein Abo dort.

Aktuell ist übrigens eine Anpassung des Wohneigentumsgesetzes in Vorbereitung, laut der Steckersolargeräte als sog. "privilegierte Maßnahme" aufgenommen werden sollen. Dadurch würde - ähnlich wie bereits beim barrierefreien Umbau oder bei Wallboxen zum Laden von E-Autos der Fall - das Veto-Recht der Eigentümergemeinschaft wegfallen. Lediglich zur Art und Weise von Montage und Anschluss dürfte die Gemeinschaft dann allgemeine Regeln festlegen. Eine generelle Ablehnung ist dann nicht mehr möglich. Mit einer Verabschiedung im Bundestag wird noch in 2024 gerechnet.

Wenn dir der Artikel Mut gemacht hat, und du gleich loslegen möchtest, dann hol dir doch schonmal ein paar Inspirationen für dein optimales Kraftwerk bei unserer Partnerseite Zackstrom.de

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