Ein Balkonkraftwerk (auch unter vielen anderen Begriffen bekannt wie Steckersolar, Plugin-PV, Mini-Solarkraftwerk etc.) ist ein Gerät zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Sonnenlicht und zu deren Nutzung im eigenen Haushalt. Über 100.000 Haushalte nutzen diese Geräte bereits. Sie bestehen aus 1-2 herkömmlichen oder mehreren kleineren, z.T. flexiblen Solarmodulen, einem kleinen Zusatzgerät (Wechselrichter) zur Umwandlung des in den Modulen erzeugen Gleichstroms in haushaltsverträglichen Wechselstrom, Kabel und ggf. Stecker zum Anschluss an den Haushalt sowie ggf. ein Montagesystem. Eine Übersicht über die verschiedenen Typen von Balkonkraftwerken findest du auf unserer Partnerseite Zackstrom.de.
Ein Balkonkraftwerk dient der Versorgung des eigenen Haushalts mit sauberer Sonnenenergie. Aktuell genügt der damit erzeugte Strom, um bis zu 1/5 des jährlichen Strombedarfs eines Durchschnittshaushalts zu decken. Dabei ist das Ziel die Abdeckung des Grundverbrauchs (Geräte die immer in Betrieb sind wie Kühl-/Gefrierschrank, Internetrouter, Standby-Geräte etc.) in den Sonnenstunden des Tages. Zudem ist das Balkonkraftwerk in begrenztem Umfang auch eine Geldanlage.
Aktuell wird der verhältnismäßig geringe Anteil an Strom, der im Haushalt nicht verbraucht wird, rückwärts über den Zähler ins Netz gespeist und dem Bilanzkreis des Netzbetreibers zugerechnet. Dafür erhält man oft keine Vergütung, da die Überschüsse überschaubar, die mögliche Vergütung und damit auch der Anreiz, mit dem Netzbetreiber die Vergütung zu klären gering ist. Ältere Zähler laufen übringens bei der Einspeisung von Überschüssen zurück und verfälschen so den tatsächlichen Verbrauch. Da dieser aber Grundlage für die Berechnung von Stromsteuer und anderer abgaben ist, werden solche Zähler automatisch ausgetauscht.
Grundsätzlich gelten für Balkonkraftwerke die selben gesetzlichen Regelungen wie für alle kleinen PV-Anlagen. Allerdings wurden in den letzten Jahren einige weitere Regelungen speziell für die Geräte eingeführt, die ihre Nutzung heute einfach machen. Dazu gehört inbesondere das Solarpaket von 2024. Dieses vereinfachte u.a. die Anmeldung (kann nun einfach über marktstammdatenregister.de durchgeführt werden), legte die Leistungsgrenzen auf 800 VA (Wechselrichter) und 2.000 Wp (Module) fest und schaffte Ausnahmen bei Zählertausch und Anlagenzusammenfassung.
Die Frage nach dem Anschlussstecker, welche Steckerkraftwerke über Jahre begleitete, ist auch so gut wie beigelegt. Während die Anschlussnorm DIN VDE V 0100-551-1, noch bestimmte festlegt, dass der Anschluss über einen Festanschluss oder eine "spezielle Energieeinspeisesteckdose" erfolgen muss (ohne den Begriff zu definieren), ist heute der Schutzkontakt-(=Haushalts-)Stecker anerkannt. Das bestätigen auch VDE-Vorstand und Bundesnetzagentur. Eine entsprechende Normvorgabe ist in Arbeit.
Über Speicher können Tagesüberschüsse in der Energieerzeugung auch dann genutzt werden, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Hierbei ist allerdings das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen abzuwägen, da Speicher- und zur Speicherung und Rückeinspeisung notwendige Regeltechnologie kostspielig sein kann und die Lebensdauer eines Batteriespeichers z.T. hinter der anderer Komponenten des Balkonkraftwerks zurückbleibt. Rein finanziell rentiert sich daher ein Speicher bei Balkonkraftwerken - die aufgrund ihrer kleinen Leistung meist wenig Überschüsse erzeugen - noch nicht. Ständig steigende Wirkungsgrade bei PV-Modulen, immer robustere Wechselrichter, die diese höheren Leistungen auch verarbeiten können, sowie sinkende Speicherpreise und die steigende Energiedichte neuer Batterietechnologien rücken dies jedoch zusehends in greifbare Nähe. Zudem können Speicher mit der Fähigkeit zu Mehrwertnutzungen wie Notstromversorgung und Stromversorgung in netzfernen Gegenden (Wohnmobil/Wohnwagen, Camping, Gartenhaus, Hütte etc.) andere Kaufargumente liefern als den rein finanziellen Aspekt.