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Balkonkraftwerke in der Mietwohnung

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Nicht immer hat der Vermieter mitzureden

Neben dem geringen bürokratischen Aufwand macht den Reiz des Balkonkraftwerks vor allem aus, dass es erstmals auch Mieter dazu in die Lage versetzt, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Das erhöht die Zahl potenzieller Energiewender-Haushalte um über 100%! Eine stolze Leistung. Allerdings bringt es auch Anforderungen mit sich, wenn einem die Mauern, Geländer und Flächen nicht gehören, an oder auf denen man sein kleines Kraftpaket betreiben möchte. Nicht nur der Einfluss auf die Bausubstanz, etwa durch Anbohren von Mauern, sondern auch die Beeinträchtigung der Außenansicht des Gebäudes durch die Anbringung eines Balkonkraftwerks an der Balkonbrüstung o.ä. können den Vermieter oder die Hausverwaltung auf den Plan rufen und im Extremfall zu einer Abmahnung führen. Selbst der Betrieb im Mietergarten kann unter Umständen untersagt werden, wenn der Mietvertrag oder entsprechende Zusatzvereinbarungen dies vorsehen. Zum Glück gibt es allerdings für die meisten Fälle mittlerweile eine Lösung. Um diese soll es im Folgenden gehen.

Zunächst einmal gilt: Vermieter und Hausverwalter sind auch nur Menschen und bei Menschen ist Konsens der Königsweg. Es schadet also nicht, wenn man als werdender Kleinkraftwerksbetreiber zunächst einmal die Haltung der Entscheider in der Sache erfragt. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn man sich vorher mit der Materie befasst und seine Argumente zurechtgelegt hat. Wir empfehlen hierzu unseren Artikel "In 3 Schritten zum Energieriesen", in dem es viele Hintergrundinformationen zum Thema gibt. Zudem ist es natürlich nie verkehrt, dem Entscheider überzeugend zu vermitteln, dass ein Haus mit Balkonkraftwerk als nachhaltiges und modernes Haus wahrgenommen wird, was sich positiv auf die Wohnungsnachfrage auswirken kann. Sollte man bereits offene Türen einrennen, gibt es natürlich noch das Sahnehäubchen einer auch optisch einheitlichen Gesamtlösung für alle Wohneinheiten des Gebäudes. Auch wir selbst führen solche Projekte durch. Leite unseren Kontakt also gerne an deinen Vermieter weiter.

Aber auch wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung auf Stur stellen, ist das eigene Kleinkraftwerk noch nicht vom Tisch, denn die Einspeisung an sich ist grundsätzlich nicht untersagt. In einigen Fällen hat es sich bewährt, Balkonkraftwerke in dem Fall umzutaufen. Sonnenmarkisen oder Sichtschutz-Verkleidungen am Balkon sind vielerorts  zugelassen. Gerade Kraftwerks-Modelle mit besonders leichten und flexiblen Modulen können auf verschiedene Arten in Sicht- oder Sonnenschutzkonzepte integriert werden. Diese Module sind häufig auch wesentlich kleiner und daher variabler als die von klassischen Balkonkraftwerken. Zur Befestigung genügt teilweise schon ein Industrieklettband.

Auch kreativere Varianten wie Solartische eröffnen weitere Optionen, genehmigungsfrei Kleinerzeugung am Mietobjekt zu betreiben.

Gerade wenn es um den Balkon geht, gibt es noch einen Weg, der sich bereits mehrfach bewährt hat: Die Platzierung des Kraftwerks auf dem Balkon. Da die Balkonfläche Teil des Mietobjekts ist, darf der Mieter damit im Rahmen der Bestimmungen des Mietvertrags verfahren wie er möchte. Da in selbigen meist kein Passus zur Energieerzeugung enthalten ist, stehen damit weitere Möglichkeiten offen.
Wer sich nun um das gemütliche Draußensitzen im Sommer sorgt, der kann sich entspannen: eine Hochkant-Aufständerung reduziert die benötigte Fläche auf ein Minimum. Mit der richtigen Beschwerung sind diese absolut standsicher.

Balkonkraftwerk GestellWen der Platzverlust allerdings nicht stört und wer auch etwas handwerkliches Geschick mitbringt, der fährt mit einer bislang noch nicht kommerziell erhältlichen Lösung besser: dem Balkongestell. Es gibt bereits eine Vielzahl an Gestell-Versionen, die findige Tüftler selbst erdacht und konstruiert haben. Ob aus Holz oder Metall, der Fokus sollte dabei auf absolute Sicherheit und Stabilität liegen. Obwohl die Belastung durch Wind und Wetter auf den meist geschützten Balkons geringer ist, als bei der Anbringung außerhalb desselben, will man ja dennoch kein Risiko eingehen.

Für alle Heimwerker, die nun selbst ans Werk gehen möchten, findet sich bei YouTube eine gut verständliche und unterhaltsame Video-Anleitung von Florian Heisen, besser bekannt als "Der Maler".  Florian hat sie für das Gestell seines eigenen Balkonkraftwerks erstellt und die verwendeten Bauteile sowie die einzelnen Arbeitsschritte detailliert dokumentiert. Das Ergebnis ist ein solides Ständerwerk aus verzinkten Schwerlastregal-Profilen. Da wackelt nichts mehr. Schau dir das Video gerne mal an und dann nichts wie ran ans Werk! Florians Videos helfen bereits Millionen von Selbermachern bei ihren DIY-Projekten. Wenn du also begeisterter Hand- und Heimwerker bist, dann lass also gerne gleich ein Abo dort.

Aktuell ist übrigens eine Anpassung des Mietrechts in Vorbereitung, laut der Steckersolargeräte als sog. "privilegierte Maßnahme" aufgenommen werden sollen. Dadurch würde - ähnlich wie bereits beim barrierefreien Umbau oder bei Wallboxen zum Laden von E-Autos der Fall - das Veto-Recht der Eigentümergemeinschaft wegfallen. Lediglich zur Art und Weise von Montage und Anschluss dürfte der Vermieter dann allgemeine Regeln festlegen. Eine generelle Ablehnung ist dann nicht mehr möglich. Mit einer Verabschiedung im Bundestag wird noch in 2024 gerechnet.

Wenn du dir hier die zündende Idee für dein Mini-Solar Projekt in der Mietwohnung geholt hast und dich fragst, was als nächstes zu tun ist, dann hilft dir unser Beitrag "In 3 Schritten zum Energieriesen" weiter.


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