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Balkonkraftwerke in der Mietwohnung

Balkonkraftwerke Mehrfamilienhaus

Nicht immer hat der Vermieter mitzureden

Neben dem geringen bürokratischen Aufwand macht den Reiz des Balkonkraftwerks vor allem aus, dass es erstmals auch Mieter dazu in die Lage versetzt, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Das erhöht die Zahl potenzieller Energiewender-Haushalte um über 100%! Eine stolze Leistung. Allerdings bringt es auch Anforderungen mit sich, wenn einem die Mauern, Geländer und Flächen nicht gehören, an oder auf denen man sein kleines Kraftpaket betreiben möchte. Nicht nur der Einfluss auf die Bausubstanz, etwa durch Anbohren von Mauern, sondern auch die Beeinträchtigung der Außenansicht des Gebäudes durch die Anbringung eines Balkonkraftwerks an der Balkonbrüstung o.ä. können den Vermieter oder die Hausverwaltung auf den Plan rufen. Zum Glück ist dies dank Gesetzesanpassungen in den letzten Jahren nicht mehr automatisch das Ende des Balkonkraftwerk-Projekts. Aber was genau dürften Vermieter und Hausverwaltungen noch verlangen und was müssen sie dulden? Diese Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.

Zunächst einmal gilt: Vermieter und Hausverwalter sind auch nur Menschen und bei Menschen ist Konsens der Königsweg. Es schadet also nicht, wenn man als werdender Kleinkraftwerksbetreiber zunächst einmal die Haltung der Entscheider in der Sache erfragt. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn man sich vorher mit der Materie befasst und seine Argumente zurechtgelegt hat. Wir empfehlen hierzu unseren Artikel "In 3 Schritten zum Energieriesen", in dem es viele Hintergrundinformationen zum Thema gibt. Zudem ist es natürlich nie verkehrt, dem Entscheider überzeugend zu vermitteln, dass ein Haus mit Balkonkraftwerk als nachhaltiges und modernes Haus wahrgenommen wird, was sich positiv auf die Wohnungsnachfrage auswirken kann. Sollte man bereits offene Türen einrennen, gibt es natürlich noch das Sahnehäubchen einer auch optisch einheitlichen Gesamtlösung für alle Wohneinheiten des Gebäudes. Auch wir selbst führen solche Projekte durch. Leite unseren Kontakt also gerne an deinen Vermieter weiter.

Aber auch wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung auf Stur stellen, ist das eigene Kleinkraftwerk noch nicht vom Tisch, denn die Einspeisung an sich ist grundsätzlich nicht untersagt. Im Gegenteil gilt seit 2024 das "Recht aufs Balkonkraftwerk", also die sogenannte "Privilegierung" von Steckersolargeräten im Mietrecht, genauer in § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Genau heißt es dort: "Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen." Weiterhin wird aber auch gesagt: "Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann." Das klingt erstmal recht selbstwidersprüchlich. Was genau kann dem Vermieter "nicht zugemutet werden"? Hierzu gibt das Gesetz selbst keine weitere Auskunft. An anderer Stelle hingegen, hat der Gesetzgeber seine Absichten etwas deutlicher formuliert.

In einem eigenen FAQ des Justizminsteriums, aus dem seinerzeit der Entwurf für die Privilegierung stammte, werden einige Dinge klargestellt. Zunächst ist dort bechrieben, "dass Mieterinnen und Mieter [...] vom Vermieter oder von der Vermieterin grundsätzlich verlangen können, dass ihnen die gegebenenfalls notwendige bauliche Veränderung zur Installation des Geräts gestattet wird." Was die Zumutbarkeit für den Vermieter angeht, klärt das BMJ auf, dass dabei zwar immer "mieterseitige Interessen zu berücksichtigen" aber auch "öffentlich-rechtliche Vorgaben (zum Beispiel solche des Denkmalschutzrechts)" zu beachten sind. Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss also zunächst geklärt sein, ob die Anbringung eines Balkonkraftwerks hier ggf. den Richtlinien widerpricht. Hier muss stets eine auf den Einzelfall bezogene Antwort gefunden werden. Pauschalaussagen wie "An denkmalgeschützten Gebäuden darf nie ein Balkonkraftwerk hängen." sind unzulässig. Mittlerweile gibt es sehr unterschiedliche Moduldeigns, z.T. auch farbige Module und solche mit unterschiedlichen Maßen, die sich gut in bestehende Gebäudeansichten einfügen.

Abgesehen von solchen Sonderfällen legt das BMJ jedoch grundlegend fest: "Von Steckersolargeräten werden Eigentümerinteressen im Allgemeinen nur in einem zumutbaren Maß beeinträchtigt." Das bedeutet, falls es Gründe gäbe, der Nutzung eines Steckersolargeräts widersprechen - etwa die genannten wie Denkmalschutz oder auch technische Gründe wie marode Balkonbrüstungen oder Elektroinstallationen, die zeitnah ersetzt werden - dann liegt die Verantwortung, diese dazulegen aber folgerichtig beim Vermieter. Das ist im Vergleich zu früheren Regelungen als eine Art der "Beweislastumkehr" zu werten. War früher etwa unklar, ob der Vermieter ein statisches Gutachten der Balkonbrüstungen oder eine Abnahme vom Elektriker verlangen konnte, ist es nun an ihm, nachzuweisen, dass Gründe gegen die Nutzung sprechen. Das dürfte in den meisten Fällen unmöglich sein, insbesondere bei der Verwendung flexibler und damit sehr leichter Module, die sich zudem mit speziellen Kabelbindern oder Bändern problemlos an Stangenbalkonen befestigen lasen.

Anders sieht es etwa bei der Anbingung an Fassaden oder gemauerten bzw. Beton-Brüstungen aus. Hier kommt man oft um Bohrungen zur Befestigung eines Balkonkraftwerks nicht herum. Auch das kann vom Vermieter zwar nicht grundsätzlich abgelehnt werden, aber ob im Einzelfall hierfür eine Erlaubnis verweigert werden kann oder nicht ist ebenso unklar wie bei der eigenmächtigen Verlegung einer Steckdose auf den Balkon, falls diese noch keine aufweist. Gerichtsurteile gibt es hierzu noch keine. Allerdings gibt es von Vermieterseite andere Möglichkeiten, mit dieser Unsicherheit umzugehen. So ist es z.B. möglich, eine zusätzliche Kaution für eventuelle Rückbaukosten zu erheben. Zudem kann er den Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Mieters verlangen, damit bei eventuellen Schäden am Gebäude oder auch bei Dritten (etwa durch unsachgemäße Befestigung und dadurch ein bei Sturm abfallendes Modul) ein Versicherungsschutz gewährleistet ist. Um diese zusätzlichen Hürden zu umgehen, gibt es aber auch Alternativen.

So eröffnen z.B. Solartische die Option, Kleinerzeugung am Mietobjekt auch dann zu betreiben, wenn die Brüstung oder Fassade nicht genutzt werden kann.

Gerade wenn es um den Balkon geht, gibt es noch einen Weg, der sich bereits mehrfach bewährt hat: Die Platzierung des Kraftwerks auf dem Balkon. Da die Balkonfläche Teil des Mietobjekts ist, darf der Mieter damit im Rahmen der Bestimmungen des Mietvertrags verfahren wie er möchte. Da in selbigen meist kein Passus zur Energieerzeugung enthalten ist, stehen damit weitere Möglichkeiten offen.
Wer sich nun um das gemütliche Draußensitzen im Sommer sorgt, der kann sich entspannen: eine Hochkant-Aufständerung reduziert die benötigte Fläche auf ein Minimum. Mit der richtigen Beschwerung sind diese absolut standsicher.

Balkonkraftwerk GestellWen der Platzverlust allerdings nicht stört und wer auch etwas handwerkliches Geschick mitbringt, der fährt mit einer bislang noch nicht kommerziell erhältlichen Lösung besser: dem Balkongestell. Es gibt bereits eine Vielzahl an Gestell-Versionen, die findige Tüftler selbst erdacht und konstruiert haben. Ob aus Holz oder Metall, der Fokus sollte dabei auf absolute Sicherheit und Stabilität liegen. Obwohl die Belastung durch Wind und Wetter auf den meist geschützten Balkons geringer ist, als bei der Anbringung außerhalb desselben, will man ja dennoch kein Risiko eingehen.

Für alle Heimwerker, die nun selbst ans Werk gehen möchten, findet sich bei YouTube eine gut verständliche und unterhaltsame Video-Anleitung von Florian Heisen, besser bekannt als "Der Maler".  Florian hat sie für das Gestell seines eigenen Balkonkraftwerks erstellt und die verwendeten Bauteile sowie die einzelnen Arbeitsschritte detailliert dokumentiert. Das Ergebnis ist ein solides Ständerwerk aus verzinkten Schwerlastregal-Profilen. Da wackelt nichts mehr. Schau dir das Video gerne mal an und dann nichts wie ran ans Werk! Florians Videos helfen bereits Millionen von Selbermachern bei ihren DIY-Projekten. Wenn du also begeisterter Hand- und Heimwerker bist, dann lass also gerne gleich ein Abo dort.

Wenn du dir hier die zündende Idee für dein Mini-Solar Projekt in der Mietwohnung geholt hast und dich fragst, was als nächstes zu tun ist, dann hilft dir unser Beitrag "In 3 Schritten zum Energieriesen" weiter.

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