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Neue VDE-Richtlinie: Balkonkraftwerke nun auch mit bis zu 7kW erlaubt!

Wir hatten bereits vor weit über einem Jahr darauf hingewiesen, dass die Netzbetreiber-Lobbyorganisation “Forum Netztechnik Netzbetrieb” FNN unter dem Dach vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) an einer Neuausgabe der Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 arbeitet. Diese Richtlinie hatte 2018 erstmals festgelegt, dass Balkonkraftwerke auch ohne Elektriker ans Netz genommen und angemeldet werden dürfen. Zurückgegangen waren diese Vereinfachungen auf die unnachgiebigen Verhandlungen der Initiative PVPlug der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie. 

Während der Markt sich seit dem enorm weiterentwickelt hat auch AC-Speicher (s. voriger Artikel) mittlerweile der Standard geworden sind, wollte der FNN im Entwurf für die Neufassung diese damals nicht berücksichtigen. Zudem sollte der Anschluss über den Schutzkontaktstecker, wie ihn die Steckersolar-Produktnorm DIN VDE V 0126-95 im vergangenen Dezember endlich erstmals festschrieb, nicht anerkannt werden.

Wir hatten unsere Leser daher aufgefordert, Einspruch einzulegen und entsprechende Änderungen einzufordern. Hunderte folgten dem Aufruf damals – mit ungeahntem Erfolg! Die nun veröffentlichte finale Fassung beinhaltet sowohl Steckerspeicher ohne PV als auch den Verweis auf die Nutzung von des Schuztkontakt-Anschlusses bei Geräten, die der Produktnorm entsprechen. Allerdings geht sie sogar weit darüber hinaus:

Sie führt nämlich erstmals ein eigenes Anmeldeformular für die Anmeldung sämtlicher Erzeugungsgeräte bis 800 VA (W) Einspeiseleistung beim Netzbetreiber ein. In diesem Formular wird zunächst klargestellt, dass es nicht für Steckersolargeräte nach EEG – also Geräte mit maximal 2.000 Watt Modulleistung – gilt, da diese ja nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen (es sei denn, man möchte für den eingespeisten Strom EEG-Vergütung erhalten). Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass Nutzer damit nun auch Geräte selbst anmelden können, die mehr als 2.000 Watt an Modulleistung aufweisen! Potenziell wären damit also bis zu 7 kW an Modulleistung nutzbar. (Nach aktuellem Gesetzeslaut würde ab dieser Anlagengröße ein Smart Meter zur Pflicht, was die Nutzung wieder unattraktiv machen kann.) Wenn man den entsprechenden Strombedarf, ausreichend Platz (ca. 14 Module) und einen entsprechend großen Speicher für die massiven Überschüsse hat, für den könnte selbst eine solche Anlage interessant sein.

Und mehr noch: Die Anmeldung ohne Elektriker gilt nicht nur für Geräte, welche Sonnenenergie verwenden. Explizit sind über das neue Formular nun auch “KWK-Anlagen, Brennstoffzellen, Windenergieanlagen” mit bis zu 800 VA (W) von Laien anmeldbar. Die einzige Bedingung: Der Anschluss muss über eine sichere Verbindung erfolgen (nach DIN VDE V 0100-551-1, also etwa über eine spezielle Energiesteckdose, auf der der maximale Einspeistrom vermerkt ist). 

Das bringt ganz neue Möglichkeiten der Eigenversorgung mit sich. Die neue VDE AR-N-4105 legt damit einen Grundstein für eine Energiewelt, die durch weitreichende Unabhängigkeit der Haushalte geprägt ist. Wer sich wie wir seit Jahren genau hierfür einsetzt, der wird daran nichts Falsches finden.

Allerdings gibt es einen Haken: Die neue Regelung hat eine Übergangsfrist von einem Jahr. Bis dahin können Netzbetreiber die Anmeldung über das neue Formular noch ablehnen. Dennoch gibt es bereits einige, die das Formular F.1.2 bereits jetzt anerkennen. Wir listen sie im Folgenden auf (Danke Solarmodule Gladbeck und Christian Waller von “Der Kanal” für die Recherchen!):

Albstadtwerke GmbH,
Bauer Netz GmbH,
Bayernwerk Netz GmbH (ggf. einige Regionabüros noch nicht),
BEW Netze GmbH,
Bonn-Netz GmbH,
C.Ensinger GmbH & Co. KG,
Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstaft eG,
Elektrizitätswerk Bruchmühlbach-Miesau,
e-netz Südhessen AG,
EVU Weilerbach,
Gemeindewerke Hütschenhausen c/o SW Ramstein-Miesenbach GmbH,
Harz Energie GmbH & Co. KG
Schleswig-Holstein-Netz AG,
Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH,
Stadtwerke Elmshorn
Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH

Euer Netzbetreiber lässt ebenfalls die Anmeldung mit F.1.2 zu und fehlt hier in der Liste? Schreibt uns gerne an info@machdeinenstrom.de und wir tragen ihn nach!

EMPFEHLUNG: Wer die neuen Regelungen im Detail erklärt bekommen möchte, der sollte sich die drei Videos zum Thema von Christian Waller auf dessen YouTube Kanal ansehen: ZU DEN VIDEOS

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