Einfach und schnell zum regulären Betrieb
Du würdest gerne lieber heute als morgen zum eigenen Energieversorger werden? Du hast dir unsere Tipps durchgelesen und den richtigen Standort sowie das richtige Kraftwerk für dich bereits ausgesucht? Dann gibt es nur noch eine einzige Hürde zu nehmen: Ein Mini-Solar-Kraftwerk muss in Deutschland vor Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Das ist heutzutage zum Glück sehr einfach geworden. Während früher eine Zusatzanmeldung beim Netzbetreiber über deren z.T. seht komplexen Formulare notwendig war genügt seit 2024 das Ausfüllen des Onlineverfahrens auf marktstammdatenregister.de.
Dabei registriert man sich zunächst mit den persönlichen Daten als "Marktakteur".
Hierauf folgt die Anmeldung des Steckersolargeräts bzw. der “Einheit”. Hier sind zunächst die grundlegenden Daten anzugeben. Dazu gehören die Art der Einheit (Solaranlage) und die spezifische Unterart (Steckerfertige Solaranlage).
Aber auch die Frage, ob es sich um eine privat betriebene Anlage handelt, wird gestellt. Hier empfiehlt sich immer, „Ja“ zu wählen. Tut man dies nicht, dann verlässt man den geführten Anmeldepfad für Steckersolargeräte und muss sich durch eine ältere, umständlichere Anmeldemaske navigieren.
Sollte die Anmeldung also für eine andere Person erfolgen, dann ist diese immer als separater „Marktakteur“ anzulegen, damit man hier „Ja“ auswählen kann.
Danach ist der Betriebsstatus anzugeben. Dabei kann man auch geplante Anlagen anmelden. Um sich aber Arbeit zu sparen, empfiehlt es sich, die Anmeldung erst nach der Inbetriebnahme durchzuführen. Man hat nach dem Inbetriebnahmedatum vier Wochen dafür Zeit. In dem Fall kann man hier “in Betrieb” wählen.
An dieser Stelle steigt man mit „Registrierung starten“ in den zum Glück sehr kurzen technischen Teil der Anmeldung ein.
Zunächst braucht das Balkonkraftwerk einen Namen. Hier empfiehlt sich eine möglichst genaue Beschreibung mit Typenbezeichnung oder Anbringungsort. Das macht das Gerät unterscheidbarer.
Die Angaben zur Geräteleistung dürften selbsterklärend sein und sollten den dem Gerät beigelegten Dokumenten bzw. der Webseite von Angebot oder Anbieter entnommen werden können. Die Zählernummer kann dem Stromzähler selbst oder der Stromrechnung entnommen werden.
Sofern mit dem Steckersolargerät auch ein Stromspeicher genutzt wird, kann dieser hier gleich mit angemeldet werden. Hierzu ist lediglich der Name, die Leistung (maximale Ausgangsleistung) sowie die Kapazität des Speichers anzugeben.
Sobald alle Angaben gemacht wurden, kann die Registrierung mit Klick auf die entsprechende Schaltfläche abgeschlossen werden.
Man wird dann zum Download der Registrierungsbestätigung geführt. Es empfiehlt sich, diese Bestätigung herunterzuladen und zu speichern. Sie kann für die Beantragung von Förderungen aber auch zu einem eventuellen Austausch mit dem Netzbetreiber notwendig sein. Allerdings kann sie bei Verlust auch beliebig häufig erneut aus dem Marktstammdatenregister heruntergeladen werden.
Fertig! Jetzt hast du deine Bürgerpflicht bei der Anmeldung erledigt und kannst entspannt die Sonne genießen.
4 Gedanken zu „Wie melde ich mein Balkonkraftwerk/Mini-Solarkraftwerk an?“
Hallo,
was ist die Definition von “Eignung des Stromkreises” und kann ein ausgebildeter Elektriker diese Eignungsprüfung auch selber durchführen?
Wenn ich einen Fachbetrieb anspreche, wieviel Kosten kämen dann durchschnittlich auf mich zu?
Viele Grüße,
Falrach
Hallo Falrach,
grundsätzlich kann man mit entsprechender Ausbildung auch selbst beurteilen, ob der Stromkreis geeignet ist.
Wenn Schraubsicherungen vorhanden sind oder öfter mal “grundlos” eine Sicherung kommt o.ä., sollte man sowieso mal gründlicher nachschauen und auf Stand bringen lassen. Ein Fachbetrieb wird für eine Prüfung (insbesondere E-Check) eine niedrige dreistellige Summe veranschlagen. Das kann man dort aber auch einfach mal anfragen.