Vor knapp einem Jahr hatten wir über die Einigung führender Hersteller auf eine einheitliche Größe für Solarmodule berichtet. Das ermöglicht einheitliche Verpackungen, Lagerung und Logistik und spart damit Zeit und Geld. Konkret wurden 2.382 mal 1.134 Millimeter festgelegt, also 2,7 Quadratmeter.
Das schafft in Deutschland zwei Probleme. Das erste: Damals galt die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ausgegebene und in den Landesbauordnungen festgehaltene Regel, dass Solarmodule über zwei Quadratmeter keine Zulassung für PV-Anlagen erhalten können. Das zweite: 1,13 Meter ist für eine ganze Anzahl an Balkonen zu groß. Entsprechende Landesverordnungen legen bei Balkonhöhen ab 12 Metern über dem Boden eine Mindesthöhe von 1,1 Meter fest, darunter sind es sogar nur 90 Zentimeter.
Das erste Problem ist nun offenbar in weiten Teilen gelöst. Im letzten Herbst erhöhte das DIBt die zulässige Modulfläche auf 3 Quadratmeter. Die Umsetzung in Landesrecht ließ erwartungsgemäß auf sich warten. Wie das pv magazine jedoch berichtet, haben nun Hessen, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Gesetze angepasst. Baden-Württemberg soll demnächst folgen und die Mehrheit der übrigen Bundesländer bis Ende des Jahres ebenfalls.
Das zweite Problem bleibt jedoch weiterhin bestehen. Solarmodule für Balkonkraftwerke könnten dadurch in Zukunft teurer werden, weil es Sonderanfertigungen wären. Wir arbeiten aktuell mit führenden Anbietern an einer Strategie um dies zu verhindern. Wenn wir damit etwas weiter sind, berichten wir natürlich wie gewohnt im Newsletter davon.