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Haus&Grund Bayern empfiehlt Vermietern und Eigentümergemeinschaften: Balkonkraftwerke jetzt genehmigen!

Balkonkraftwerk Balkonbrüstung


Es ist eine Meldung, die zugleich schlecht und gut ist: Nikolas Laubs Mieter muss sein Balkonkraftwerk in Fürstenfeldbruck abbauen. Das ist schlecht. Der Mieter hatte Herrn Laub, dem die Wohnung gehört, ordnungsgemäß um Erlaubnis gefragt. Sogar der lokale Netzbetreiber hatte das Gerät geprüft und für gut befunden. Anders die Hausverwaltung. Der Nachbar von unten hatte sich dort beschwert, weil das Solarmodul seine Terrasse verschatten würde. Da es aufgrund von einer Verzögerung noch keine Freigabe der Eigentümergemeinschaft gab und auch das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz zur Privilegierung von Balkonkraftwerken in Miet- und Eigentumswohnungen aufgrund der parlamentarischen Sommerpause noch bis nächsten Monat aussteht, musste der Rückbau verlangt werden.

Aber jetzt kommt der gute Teil der Nachricht: Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende der Immobilienverbands Haus und Grund Bayern, nahm zum Fall Laub Stellung. In einem Artikel im Merkur riet sie den Eigentümergemeinschaften im Land öffentlich dazu, bereits heute prinzipiell die Genehmigung für Steckersolargeräte zu erteilen. Spätestens ab Herbst, so Kirchhoff, könne bei einer Ablehnung der Antrag ohnehin erneut gestellt werden und in Ermangelung von Gegenargumenten wird die Gemeinschaft dann stattgeben müssen. Das gilt natürlich für Wohnungsgesellschaften und andere Vermieter ebenso. Das ist im Vergleich zur bisherigen Praxis des Verbands und seiner Tochterunternehmen ein radikaler Wandel.

Das muss genutzt werden! Stellt sich deine Eigentümergemeinschaft oder dein Vermieter bisher gegen Balkonkraftwerke? Dann sende ihm doch einfach mal diesen Artikel! Und wenn er dann nach Möglichkeiten sucht, das Balkonkraftwerk möglichst einfach und dabei sicher freizugeben, dann verweise ihn gerne auch auf unseren Artikel für Vermieter. Dort findet er einen Vordruck, den er gerne verwenden kann: 

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