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Balkonkraftwerk im Kleingarten: Der nächste Anlauf

Balkonkraftwerke sind inzwischen in Millionen von Haushalten in Betrieb. Doch sobald die kleinen Anlagen in den Kleingarten wandern, wird es juristisch heikel. Genau hier setzt der Bundesrat jetzt an – mit einem erneuten Versuch, die Sache endlich eindeutig zu regeln.

Im Juli hatte die Länderkammer beschlossen, § 3 des Bundeskleingartengesetzes um einen klaren Zusatz zu erweitern: „Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig.
Damit soll ein jahrelanges Tauziehen beendet werden, das an Absurdität kaum zu überbieten ist. Schon 2023 gab es einen ähnlichen Vorstoß – doch damals blockte die damalige Bundesregierung (wir berichteten). Begründung damals: “Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Arbeitsstrom sind kleingartenrechtlich grundsätzlich zulässig, es bedarf daher keiner Gesetzesänderung.” Leider sehen dies aber weder alle Kleingartenvereine so, noch stimmt das vollständig mit der andernorts gängigen Rechtsauffassung überein.

Zwar urteilte im April 2025 das Landgericht Dessau-Roßlau, dass die Vereine Balkonkraftwerke nicht pauschal verbieten dürfen (wir berichteten). Das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien überwiege. Umweltverbände feierten das Urteil auch als Meilenstein – zu Recht, denn es verschafft Kleingärtnern erstmals echte Argumentationsmacht.

Ganz anders sah es aber das Amtsgericht Magdeburg im Verfahren 104 C 1841/24. Dort wurde eine PV-Anlage im Kleingarten untersagt. Der Fall liegt inzwischen in der Berufung beim Landgericht – Ausgang ungewiss. Es geht also Schlag auf Schlag: Hier Aufbruch, dort Rückschlag. Von Rechtssicherheit keine Spur.

Berlin geht schon länger eigene Wege und fördert seit März 2025 sogar explizit Stecker-PV im Kleingarten. 250 Euro Zuschuss gibt es – solange der Grundstückseigentümer zustimmt. Während also die Hauptstadt die Energiewende in der Laube praktisch unterstützt, verheddert sich die Bundespolitik weiter in juristischen Spitzfindigkeiten.

Am Ende ist die Debatte exemplarisch für die deutsche Energiewende: ein Klein-Klein aus Vorschriften, Ausnahmen und Gerichtsverfahren, während die eigentliche Sache – günstiger, dezentraler Strom – auf der Strecke bleibt.
Was kleine PV-Anlagen im Kleingarten leisten können, ist unstrittig: Strom fürs Werkzeug, Licht oder Kühlgeräte. Kein Ersatz für Großkraftwerke, aber ein Beitrag zur Unabhängigkeit. Genau diese Dezentralität macht Systeme robuster gegen externe Eingriffe und steigert Akzeptanz für die Energiewende.

Der Bundesrat hat geliefert, jetzt, nach Ablauf der paramentarischen Sommerpause, ist es am Bundestag, dazu klar Stellung zu beziehen. Bis dahin gilt: Die Energiewende im Kleingarten ist wie der Garten selbst – sie wächst langsam, aber unaufhaltsam.

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