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Das Energy Sharing kommt!

Für den Eigenbedarf erzeugter Strom ist mittlerweile aus dem deutschen Stromnetz nicht mehr wegzudenken. Die gemeinschaftliche Nutzung von selbst erzeugter Energie hingegen war lange Zeit ein rotes Tuch in der Bundesrepublik. Dies ist noch immer in der Struktur des Stromnetzes abzulesen, das in weiten Teilen zentralistisch um Kraftwerke und Umspannwerke herum aufgebaut ist. Mit der steigenden Anzahl von Solar- und Windanlagen auf Mittel- und Niederspannungsebene, wird diese Logik bereits seit Jahren immer unhaltbarer. Auf politischer Ebene wurden mit dem EEG und der Vorrangigkeit von Strom aus erneuerbaren Quellen hier bereits Maßstäbe gesetzt. Aber auch über die nationale Ebene hinaus gibt es bereits viel Bewegung in dieser Hinsicht. So sind die Länder der EU durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II 2018/2001 seit einigen Jahren dazu verpflichtet, neue Formen der Einbindung der Bevölkerung in die Umstellung auf eine dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien möglich zu machen. Dabei benennt die Richtlinie insbesondere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (auch „Energiecommunities“) und den Peer-to-Peer Handel mit selbst erzeugter, erneuerbarer Energie als wichtige Partizipationsmittel.

Neben Österreich und Slowenien sind Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Plattformen für den Peer-to-Peer Handel auch einer ganzen Reihe an weiteren Ländern der EU mittlerweile verbreitet. Das wäre eigentlich auch hierzulande schon seit Jahren Pflicht, denn für die Umsetzung der Regelungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie galt eine Frist bis Mitte 2021. Als diese abgelaufen war, Deutschland aber nichts entsprechendes vorzuweisen hatte (Die damalige Regierung der großen Koalition hatte zwar ein eigenes Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt, das aber insbesondere die Energiegemeinschaften ignorierte. Teile der Opposition bezeichneten dies folgerichtig als Affront.), wandten sich kurz darauf mehrere Umweltverbände mit einer Beschwerde an die Europäische Kommission. Im Jahr 2022, nachdem auch zwischenzeitlich von Seiten der Regierung nichts verändert wurde, leitete die Europäische Kommission schließlich ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Allerdings führte auch dies bisher nicht zu einer Umsetzung, weshalb die Kommission im März 2024 noch einmal nachlegte und drohte, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, wenn es nicht zeitnah zu Ergebnissen komme. 

Entsprechende Umsetzungsideen waren da bereits in der Diskussion, aber erst vor einigen Wochen hat das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium nun schließlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dort soll eine Einführung des Energy Sharing von erneuerbaren Energien über den neuen § 42c ENWG “Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien” geregelt werden. Die Reaktionen auf die Novelle sind grundsätzlich positiv, wenn auch im Ton etwas zurückhaltend. 

So beschreibt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in seiner Pressemitteilung zum Thema etwa, dass es sich bei dem Entwurf um einen wichtigen Schritt handle, dass die Formulierungen allerdings dennoch viele Fragestellungen offen ließen. Dies könne die Anwendbarkeit und somit den Nutzen von Energy Sharing begrenzen. Insbesondere bei den Netzgebietsgrößen, die unter den gegebenen Umständen stark variieren und der generellen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Energy Sharings gebe es “dringenden Änderungsbedarf”.

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) zieht in seiner Stellungnahme ebenfalls ein gemischtes Fazit. Einerseits sei der Entwurf sehr zu begrüßen, es handle sich andererseits aber um eine Minimal-Umsetzung der EU-Vorgaben. Insbesondere fordert das BBEn zusätzlich flexible Netzentgelte, welche die tatsächliche Nutzung des Netzes fair abbilden und, etwa bei Verbrauch des geteilten Stroms vor Ort, also ohne Nutzung des Stromnetzes, folgerichtig deren vollständiges Wegfallen. 

Wir selbst arbeiten noch an unserer eigenen Stellungnahme und werden diese möglichst zeitnah veröffentlichen. Bis dahin lass uns gerne wissen, wo du selbst Verbesserungsbedarf bei der Novelle siehst, bzw. was dir beim Thema Energy Sharing wichtig wäre, damit wir das berücksichtigen können.

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