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Welchen Stromzähler braucht mein Balkonkraftwerk?

Stromzähler Balkonkraftwerk
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Nur die Leistung (wird ge)zählt

​Beinahe immer wenn die Pläne zur Nutzung eines eigenen Stecker-Kraftwerks konkreter werden, taucht die Frage nach dem Stromzähler auf. Dabei gibt es eine Reihe von Faktoren und Begriffen, die ins Spiel gebracht werden und die es für den Laien schwierig machen, die richtige Entscheidung zu treffen. In diesem Beitrag versuchen wir, etwas Licht in dieses Dunkel zu bringen.

Grundsätzlich teilen sich die für den Betrieb eines Balkon-/ Stecker-/ Mini-Solar-Kraftwerks relevanten Unterschiede bei den Zählern in folgende drei von einander unabhängige ​​Ebenen ein:

​Ist der Zähler saldierend oder nicht?
Ist der Zäher rückdrehend, rücklaufgeschützt oder weist er Zweirichtungsmessung auf?
Handelt es sich um einen Ferraris-, einen digitalen-, einen "modernen"- oder einen "intelligenten" Stromzähler?

1. ​saldierender/nicht saldierender Zähler

Ein Hausstromkreis teilt sich für gewöhnlich in drei Phasen auf, also im Prinzip drei separate Kabel, welche unabhängig von einander durch die Wände laufen und mit Wechselstrom versorgt werden und an die jeweils Verbrauchsgeräte und/oder Erzeugungsanlagen wie Stecker-Kraftwerke angeschlossen werden können. ​Bei saldierenden Zählern werden Verbräuche und Erträge aller drei Phasen noch vor der Anzeige auf dem Stromzähler miteinander verrechnet. Man sieht also nicht, wie viel auf den jeweiligen Phasen verbraucht oder erzeugt wurde, man sieht nur das Ergebnis der Verrechnung. Dies kann positiv oder negativ ausfallen, je nachdem, wie viel erzeugt und verbraucht wurde. Nicht saldierende Zähler (haben in Deutschland Seltenheitswert) verrechnen die Phasen nicht. Daher wird bei ihnen die erzeugte Energie aus dem Balkonkraftwerk nur vom Verbrauch auf der selben Phase abgezogen, auf der auch eingespeist wird und evtl. auf dieser Phase übererzeugte Energie wird voll als Einspeisung gewertet. Der Verbrauch auf den anderen Phasen wird im Zähler demnach voll als Verbrauch gewertet.
​Ob ein Zähler saldierend oder nicht saldierend ist, kann man ihm leider im Normalfall nicht ansehen. Ein Blick in die Spezifikationen oder ein Anruf beim Hersteller bringen hier aber meist Licht ins Dunkel. Wenn auch das nicht hilft, so kann man durch ein einfaches Experiment im eigenen Stromkreis Gewissheit erlangen:
1. sicher stellen, dass der Verbrauch auf allen Phasen kontinuierlich ist (ggf. Kühlschrank und andere schwankende Verbraucher kurz ausstecken und ein paar Lampen brennen lassen)
2. Balkonkraftwerk eine Weile ausschalten, dann wieder einschalten
3. dabei dauerhaft Erzeugungsleistung des Kraftwerks und Anzeige auf Stromzähler beobachten (lassen)
Entspricht die Verbrauchssenkung am Zähler durch Einschalten des Kraftwerks der gemessenen Erzeugungsleistung des Kraftwerks, so ist der Zähler saldierend.


2. rückdrehender/rücklaufgeschützter/Zähler mit Zweirichtungsmessung

Für rückdrehende Zähler stellt sich die Frage nach der Saldierung VOR Anzeige im Zähler nicht, denn​ rückdrehende Zähler saldieren Verbrauch und Erzeugung quasi IN der Anzeige. Das führt aber dazu, dass der verbrauchte nicht vom eingespeisten Strom unterschieden werden kann, was zwar extrem vorteilhaft für die Rentabilität des Balkonkraftwerks wäre, allerdings zu steuerlichen und in der Masse ggf. auch bedarfsprognostischen Problemen führt.
Ein Rücklaufschutz hingegen verhindert das Rücklaufen des Zählers (nicht jedoch das tatsächliche physikalische Einspeisen des Stroms). ​Bei rücklaufgeschützten saldierenden Zählern wird das Ergebnis der o.g. Verrechnung/Saldierung daher nur solange gezählt, wie es negativ ausfällt (also, solange Strom aus dem Netz nachgezogen wird). Erzeugt das Balkonkraftwerk mehr als momentan im Haushalt verbraucht wird, bleibt der saldierende Zähler mit Rücklaufschutz einfach stehen. Damit ist gesichert, dass verbrauchte Strommengen korrekt erfasst und steuerliche Probleme vermieden werden. Bei nicht saldierenden Zählern mit Rücklaufschutz würde der auf der Einspeise-Phase übererzeugte Strom nicht gezählt, der auf den anderen Phasen verbrauchte allerdings voll, was natürlich starke negative Folgen für die Ersparnis haben kann.​​​​
​Der saldierende Zweirichtungszähler zeichnet das Ergebnis der o.g. Verrechnung/Saldierung als Verbrauch auf, solange es negativ ist (Netzstrom wird gezogen). Sobald das Ergebnis aber positiv wird (Balkonkraftwerk erzeugt mehr als verbraucht wird), so wird dies wiederum an einer anderen Stelle separat aufgezeichnet. So bekommt man bei Ablesung zwei Werte: den verbrauchten Strom und den eingespeisten Strom. Da es in Deutschland kein Net-Metering (also die Aufrechnung beider Werte) gibt, dient der Wert des eingespeisten Stroms dem Nutzer lediglich dazu, herauszufinden, wie viel Energie er nicht vergütet bekommt.
​Beim nicht saldierenden Zweirichtungszähler würde sowohl der auf der Einspeise-Phase verbrauchte oder übererzeugte (je nachdem) Strom als auch der auf den anderen Phasen verbrauchte voll erfasst. Allerdings werden, anders als eben beim saldierenden Zähler, gleichzeitig auftretende Übererzeugung auf einer Phase und Verbräuche auf den anderen nicht vorher verrechnet, was sich ebenso negativ auf die Ersparnis auswirkt wie beim nicht saldierenden rücklaufgeschützten Zähler.​​
​Rücklaufgeschützte Zähler und Zähler mit Zweirichtungsmessung sind für gewöhnlich an folgenden Symbolen zu erkennen:

rücklaufschutz bidirektional symbole

3. Ferraris-/digitale-/"moderne"-/"intelligente" Stromzähler​​:

​Der Ferraris-Zähler ist der noch immer häufigste Zählertyp mit der mechanischen Drechscheibe hinterm Fensterchen. Er ist meist rückdrehend und sollte daher vor Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks ausgetauscht werden um steuerliche Fragestellungen zu vermeiden. (Auf den tatsächlich verbrauchten Strom werden Abgaben fällig und durch Rücklaufen des Zählers wird die Bemessungsgrundlage dafür verfälscht.)
​Es gibt auch schon eine Reihe an digitalen Zählern, welche zwischenzeitlich die alten Ferraris-Zähler ersetzen. Ob sie "rückdrehend", rücklaufgeschützt oder bidirektional sind, ist typenabhängig.
​Eine "Moderne Messeinrichtung" ist ein digitaler Zähler der neuen Generation, welcher in Zukunft ausschließlich verbaut werden wird und welcher 95% der alten Zähler in den nächsten Jahren ersetzen soll. "Moderne Messeinrichtungen" sind im Normalfall saldierende Stromzähler, die auch als Zweirichtungszähler verfügbar, aber in jedem Fall rücklaufgeschützt sind. Sie dürfen nach MsBG nur 20€/Jahr an Betriebsgebühren kosten. Zum Vergleich: die alten Zähler liegen zwischen 6€ und 13€/Jahr.
Durch den Anbau eines "Gateways" kann die "moderne Messeinrichtung" zur sog.​​​​​​ "Intelligenten Messeinrichtung" (auch "Smart-Meter") aufgerüstet werden. Diese wiederum sendet die aufgezeichneten Daten dann in kurzen Zeitintervallen in ein Rechenzentrum und macht damit nicht nur eine Ablesung vor Ort überflüssig sondern eröffnet auch neue Geschäftsmodelle für Dienstleister und Versorgungsunternehmen. Sie steht einerseits von Seiten der Wirtschaft in der Kritik, da diese in Teilen die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an die Gateways für übertrieben hält, andererseits sind aber auch die Verbraucher und deren Verbände kritisch, da die Offenlegung des Verbrauchsverhaltens Einsichten in private Gewohnheiten eröffnet. Kleiner Tipp: Ein Balkonkraftwerk schützt übrigens vor solchen Einblicken, da es die Verbrauchskurven verformt.

Und welchen Zähler brauche ich jetzt genau?

Die aktuellen VDE-Normen und die meisten ​​Netzbetreiber verlangen bei Balkonkraftwerken den Einbau von Zweirichtungszählern, auch wenn rücklaufgeschützte Zähler zumindest zur Vermeidung steuerlicher Probleme eigentlich ausreichen. Einige wenige Netzbetreiber hingegen begnügen sich mit rücklaufgeschützten Zählern, welche in der Jahresgebühr billiger sind, aber meist nur noch in Restbeständen bei den Unternehmen vorliegen. In der Realität werden meist "moderne Messeinrichtungen" verbaut. Die Netzbetreiber sorgen auf diese Weise schonmal dafür, dass sie im Rahmen des ohnehin vorgesehenen Austauschs fast aller Zähler nicht noch einmal vorbeikommen müssen. Unabhängig davon, was der Netzbetreiber einbauen möchte, sollte man auf die Verwendung saldierender Zähler bestehen.

Und wie bekomme ich den?

Die meisten "vereinfachten Anmeldeverfahren" für Stecker-Kraftwerke beinhalten bereits einen Antrag auf Wechsel des Stromzählers. Dabei wird entweder die Prüfung, ob ein Zählerwechsel durchgeführt werden muss, durch einen Techniker des Netzbetreibers vorgenommen oder der Anschlussnehmer führt die Prüfung (Aufkleber mit o.g. Zeichen suchen) selbst durch. Manche rückständigen Netzbetreiber verlangen noch die Beantragung des Zählerwechsels durch einen vom Nutzer beauftragten eingetragenen Elektriker. Dies ist aber seit 31.01.2020 nicht mehr zulässig, da seit diesem Zeitpunkt §33 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gilt, welcher nun auch dem Nutzer das Recht dazu einräumt, den Einbau einer "Modernen Messeinrichtung" zu verlangen:

"Soweit es nach § 30 technisch möglich ist, können Netzbetreiber, Direktvermarktungsunternehmer und Anlagenbetreiber auf eigene Kosten gegen angemessenes Entgelt vom grundzuständigen Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Folgendes verlangen:
1. die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und Smart-Meter-Gateways, [...]"

Hat man einen anderen Messstellenbetreiber als den grundzuständigen Netzbetreiber (etwa Discovergy, Commetering, Teleseo, Solandeo o.a.), so kann der Zählerwechsel auch dort beauftragt werden.

Und was kostet mich das?

Da der Zähler im Eigentum des Messstellenbetreibers (im Normalfall der Netzbetreiber) bleibt, muss man das Gerät selbst nicht bezahlen. Manche Netzbetreiber verlangen noch immer die Übernahme von Kosten für den Zählerwechsel in Höhe von von 30-160€ vom Nutzer und berufen sich dabei auf das sog. "Verursacherprinzip". Dies ist nur bedingt korrekt, denn alles, was der Nutzer verursacht, ist ein früherer Zählertausch, nicht den Tausch an sich. Letzterer muss nämlich ohnehin binnen weniger Jahre vom Messstellenbetreiber durchgeführt werden, und zwar kostenlos. Nach der Einschätzung von Fachjuristen und auch der Clearingstelle EEG sind solche Kostenforderungen daher unzulässig. Sehr viele Netzbetreiber übernehmen den geringen Zusatzaufwand durch den früheren Einbau daher einfach und stellen ihn dem Balkonsolar-Nutzer nicht in Rechnung. Wie dein Netzbetreiber diesbezüglich vorgeht, kannst du dort einfach erfragen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Weigerung, eventuelle Rechnungen zu bezahlen, mit Verweis auf die Entscheidungen der Clearingstelle EEG, häufig Erfolg hat.

Um auf dem Laufenden zu bleiben, was die Anforderungen an die Stromzähler und weitere Themen rund um das Balkonkraftwerk angeht, trag dich gerne für unseren Newsletter ein.

Es wird angesichts dieser vielen Unterschiede bei der Technologie und den gestellten Anforderungen deutlich, warum die Frage nach dem Zählerwechsel von unterschiedlichen Stellen unterschiedlich beantwortet wird und warum mitunter einige Verwirrung bei den Begrifflichkeiten herrscht. Vielleicht hast du schon eigene Erfahrungen mit diesem Thema oder kennst die Reaktion deines eigenen Netzbetreibers auf deine Nachfragen zum Zählerwechsel. In dem Fall lass uns alle daran teilhaben und teil deine Erfahrungen in einem Kommentar.


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14 Gedanken zu „Welchen Stromzähler braucht mein Balkonkraftwerk?

  1. Ich bin nun seit ca. 1,5 Monaten stolzer Besitzer einer Balkonsolaranlage. Da bei mir bereits ein neuer digitaler Stromzähler verbaut ist, wähnte ich mich auf der sicheren Seite. Bis ich am vergangenen Wochenende mal den unter 1. erwähnten Test durchgeführt habe. Der Stromverbrauch ohne Solaranlage Betrug ca. 190 Watt und nach Einschalten der Solaranlage nur noch ca. 130 Watt (60 Watt Eigenverbrauch). So weit so gut, wenn die Solaranlage nicht im gleichen Zeitraum ca. 170-180 Watt erzeugt hätte. Daher gehe ich davon aus, dass ich leider über ein nicht saldierenden Stromzähler verfüge oder gibt es hierfür noch andere Ursachen? Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich einen Zählertausch veranlassen?

    1. Hallo Sebastian,
      danke für deinen Kommentar. Es gibt erfahrungsgemäß bei einigen Messgeräten auch Messfehler, über die Hälfte der Erzeugungsleistung sind aber recht viel und deuten tatsächlich auf einen nicht saldierenden Zähler hin. Wir empfehlen, die Saldierung soweit möglich über das Datenblatt abzuklären. Wenn dies keinen Aufschluss bringt, empfiehlt es sich, den Netzbetreiber zu kontaktieren und die Saldierung zu klären. Falls sich der Verdacht bestätigt, kann man dort auch die Tauschbedingungen erfragen. Diese legt der jeweilige Netzbetreiber fest.

  2. Hallo,
    Ich habe vor mir eine Balkonkraftwerk 500W zu instalieren, habe diesbezüglich meinen Stromanbieter kontaktiert und bat um eine Anmeldeformular. Mein jetziger Zähler ist ein alter Ferreis Zähler. Der Stromanbieter will ein neuen Zähler einbauen und verlangt 85€ muss ich den zahlen? Wie schaut es da rein rechtlich aus??
    Vielen Dank für eure Antworten

    1. Hallo Yasar,
      auch wenn sehr viele Netzbetreiber den Zählerwechsel mittlerweile gratis durchführen, ist es bei manchen noch immer üblich, den Nutzer dafür zur Kasse zu bitten. Fachjuristen sehen dies z.T. als nicht rechtmäßig an, da der Austausch nach §33 MsbG eigentlich über die jährliche Betriebsgebühr abgedeckt sein sollte. Ohne juristischen Präzedenzfall wird sich daran allerdings wahrscheinlich vorerst nichts ändern. Die Kosten verlängern die Zeit bis zur Amortisierung in den meisten Fällen um 1-2 Jahre.

  3. Guten Tag,
    mein Zähler wurde vor gut 2 Jahren gegen einen digitalen jedoch ohne zweirichtungszähler getauscht. Der Versorger verlangt jetzt den Tausch durch einen elektrofachbetrieb auf meine Kosten. Wie verhält es sich hier. Einen modernen hat er mir ja eigentlich zur Verfügung gestellt. Oder ist dieser erst modern wenn es sich um einen zweirichtungszähler handelt.

    Freundliche Grüße aus Rheine

    1. Hallo,

      der Begriff “moderne Messeinrichtung” ist klar definiert. Die Fähigkeit zur Zweirichtungsmessung ist dabei enthalten, wenn der Zähler im Rahmen der Anmeldung eines Balkonkraftwerks installiert wird. Ein Zählertausch wird bei dir also notwendig. Allerdings gilt dabei nach §33 MSbG:

      “(1) Soweit es nach § 30 technisch möglich ist, können Netzbetreiber, Direktvermarktungsunternehmer und Anlagenbetreiber auf eigene Kosten gegen angemessenes Entgelt vom grundzuständigen Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Folgendes verlangen:
      1. die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und Smart-Meter-Gateways,
      […]”

      Damit steht fest, dass der Netzbetreiber (im Normalfall ist dieser grundzuständiger Messstellenbetreiber) den Zählerpunkt mit einem geeigneten Zähler auszustatten hat und nicht du selbst.

      Nach DIN-VDE-AR-N-4105 ist die vereinfachte Anmeldung zwar nur möglich, wenn bereits ein Zweirichtungszähler verbaut ist. Sofern der Netzbetreiber aber deine Anmeldung dennoch entgegen genommen hat, ist das ja kein Problem mehr. Da du bereits mit einem rücklaufgeschützten Zähler ausgestattet bist, eine evtl. Einspeisung ins Netz also nicht zu einer Verfälschung deines tatsächlichen Verbrauchs führen kann, kannst du nun also dein Kraftwerk ohne Bedenken zum in der Anmeldung angegebenen Zeitpunkt anschließen. Es ist nun die Aufgabe des Netzbetreibers, dafür zu sorgen, dass er durch einen Zweirichtungszähler den ggf. ins Netz eingespeisten Strom auch in seinen Bilanzkreis aufnehmen kann.

      Viele Grüße
      Dein Team von MachDeinenStrom.de

  4. Ich beabsichtige, in nächster Zeit, mir eine Balkon-PV anzuschaffen. Ich weiß nicht, welchen Zähler ich aktuell habe, weil der in einem abgesperrten Kellerraum verbaut ist (Mehrfamilienhaus). Also habe ich heute per Email meinen Stromnetzbetreiber (Stadtwerke München SWM) gefragt. Hier die Antwort, Zitat:

    “vielen Dank für Ihre Nachricht. Erzeugungsanlagen für den Balkon benötigen keinen bestimmten Zähler, da die Einspeisung zu gering ist. Bitte sprechen Sie jedoch Ihren Elektriker an, damit dieser Ihnen die entsprechende Steckdose installiert. Die herkömmlichen Steckdosen für die Wohnung, sind dafür nicht geeignet. ”

    Bedeutet das, dass das Thema Stromzähler für mich erledigt ist?
    Gruß aus München
    Bernd

    1. Hallo Bernd,

      der Mitarbeiter der SWM scheint da nicht auf Stand zu sein. Nach VDE-AR-N-4105:2018-11 ist bei der vereinfachten Anmeldung ein Zweirichtungszähler Pflicht.
      Aber sei’s drum. Solange er dir die Freigabe erteilt, kannst du dich immer darauf berufen. Ab jetzt heißt es für dich also: Einstecken und lossparen!
      (Die Steckdose ist übrigens ein Feld für sich und würde das Thema dieses Beitrags sprengen.)

      Viele Grüße
      Dein Team von MachDeinenStrom.de

  5. Ich habe hier einen Ferraris Zähler im Haus installiert. Die sind doch, soweit ich informiert bin saldierend. Also geeignet um ein Balkonkraftwerk, das an einer Phase einspeist, korrekt zu verrechnen. Mal abgesehen von der fehlenden Rücklaufsperre sollte das doch funktionieren?

  6. Hallo,
    ihr habt in einem anderen Kommentar geschrieben „der Begriff “moderne Messeinrichtung” ist klar definiert. Die Fähigkeit zur Zweirichtungsmessung ist dabei enthalten.“

    Bei uns wurde vor einem Jahr ein „moderner“ Zähler eingebaut. Dieser ist jedoch kein Zweirichtungszähler.
    Handelt es sich dabei um einen Zähler, der nicht der Definition „moderne Messeinrichtung“ entspricht?

    Hintergrund: Wir haben eine PV-Balkonanlage installiert und unser Netzbetreiber verlangt nun den Einbau eines Zweirichtungszählers auf eigene Kosten.

    Können wir vom Netzbetreiber (syna) den Einbau eines solchen Zählers auf Kosten des Netzbetreibers mit dem Hinweis verlangen, dass seinerzeit eben gerade kein „moderner“ Zähler eingebaut wurde?

    Grüße aus Frankfurt

    1. Hallo Ralf,

      der Netzbetreiber hat leider laut Gesetz bis 2032 Zeit, um proaktiv alle Zähler gegen “moderne Messeinrichtungen” auszutauschen. Manche Netzbetreiber leiten daraus das Recht ab, bei bereits vorher durchgeführtem Zählertausch Gebühren zu erheben. Rechtsgutachten und auch wir selbst sehen darin einen Verstoß gegen den im Artikel genannten Gesetzestext. Bislang ist allerdings noch kein Fall bekannt geworden, in dem dies eingeklagt worden wäre.

      Solltest du hier vorangehen wollen, würden wir dich gerne dabei begleiten und unterstützen. Schreib uns in diesem Fall einfach an info@machdeinenstrom.de und wir treten mit dir in Kontakt.

      Viele Grüße
      Dein Team von MachDeinenStrom.de

    2. Hallo, bei mir war es genau so. Es wurde ein Smartmeter ohne Einspeisezähler verbaut. Nach Anmeldung sollte ich diesen auf eigene Kosten installieren lassen. Ich habe auf diese Aufforderung einfach nicht reagiert. Ich hatte die Mini PV ja ordnungsgemäß angemeldet und somit meine Pflicht getan. Nach ca. 6 Monaten wurde der Zähler dann ohne Anmeldung und weiteren Schriftverkehr einfach getauscht. Das ganze ohne Kosten. Versuch es auszusitzen.

      Grüße, Sven

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