Allgemeine Geschäftsbedingungen für das MachDeinenStrom.de-Empfehlungsnetzwerk

Diese Bestimmungen regeln die Grundlagen für die Teilnahme am MachDeinenStrom.de-Empfehlungsnetzwerk.

Begriffsbestimmung

Anbieter: Anbieter von Balkonkraftwerken und weiteren Produkten mit einem Webshop, über welchen diese Produkte zum Kauf angeboten werden.

Empfehlender: Teilnehmer am MachDeinenStrom.de-Empfehlungsnetzwerk, welcher über selbiges Verkäufe im Webshop des Anbieters initiieren und an den daraus erfolgenden Umsätzen beteiligt werden möchte. Es handelt sich immer um Privatpersonen bzw. Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG. Selbstständige und Unternehmen, welche der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

nachgegliederte Empfehlende: Empfehlende, welche durch einen anderen Empfehlenden geworben und ihm zugeordnet werden.

Kunde: Käufer der durch den Empfehlenden empfohlenen Produkte.

EmpowerSource UG: Betreiber von MachDeinenStrom.de und des MachDeinenStrom.de-Empfehlungsnetzwerks

GoAffPro, Inc.: SAAS-Anbieter, dessen Software als Grundlage des MachDeinenStrom.de-Empfehlungsnetzwerks dient.


Einleitung

Der Anbieter vertreibt Geräte zur Erzeugung und ggf. Speicherung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen sowie andere Produkte.
Der Empfehlende erhält das Recht, als unabhängiger Geschäftspartner die Produkte des Anbieter gemäß nachfolgenden Bestimmungen zu bewerben.
Empfehlende sind immer Privatpersonen bzw. Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG. Selbstständige und Unternehmen, welche der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme am MachDeinenStrom.de-Empfehlungsnetzwerks ist nur über die Registrierung auf der für diesen Zweck bereitgestellten Online-Plattform des Unternehmens GoAffPro, Inc. möglich. Es gelten dabei die AGB und Datenschutzbestimmungen dieses Unternehmens.

 

  1. Pflichten und Stellung des Empfehlenden

Der Empfehlende versichert, dass er sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen und behördlichen Auflagen erfüllt hat, um die Artikel des Anbieters bewerben zu dürfen. Er hat dem Anbieter sowie der EmpowerSource UG auf Verlangen sämtliche diesbezüglichen Nachweise vorzulegen. Solange der Empfehlende die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt, darf er mit seiner Tätigkeit nicht beginnen. Er ist für die Erfüllung sämtlicher rechtlicher Verpflichtungen ausnahmslos selbst verantwortlich. Empfehlungsvergütungen hat er im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung den Finanzbehörden anzuzeigen und zu versteuern.

Der Empfehlende und seine Vertreter stehen nicht in einem arbeitsrechtlichen Angestelltenverhältnis mit dem Anbieter oder der EmpowerSource UG. Er hat sich zudem moralisch und ethisch einwandfrei zu verhalten und die Landesgesetze sowie das einschlägige Recht der Europäischen Union hinsichtlich des lauteren Wettbewerbs, die ihm bekannt gemachten Statuten und Richtlinien sowie die Direktiven des Anbieters sowie der EmpowerSource UG für den Geschäftsverkehr zu beachten.

Der Empfehlende hat stets die Interessen des Anbieters sowie der EmpowerSource UG zu wahren und darauf zu achten, dass dessen Reputation nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

  1. Befugnisse des Empfehlenden

Der Empfehlende darf ausschließlich den Verkauf derjenigen Erzeugnisse des Anbieters empfehlen, welche schriftlich durch die EmpowerSource UG sowie durch evidente Gesetzgebung zum Verkauf freigegeben sind.

Er ist berechtigt, Werbemaßnahmen durchzuführen, hat jedoch jegliche Darstellung mit Außenwirkung, welche den Anbieter bzw. die EmpowerSource UG berührt, zuvor mit der EmpowerSource UG abzustimmen.

Der Empfehlende ist nicht befugt, irgendwelche Erklärungen für den Anbieter oder die EmpowerSource UG abzugeben.

Derartige Erklärungen binden letztere nicht, allenfalls den hierfür allein verantwortlichen Empfehlenden selbst. Der Empfehlende hat keine Vertretungsbefugnis für den Anbieter oder die EmpowerSource UG. Er haftet für seine Erklärungen selbst und hat erforderlichenfalls den Anbieter und die EmpowerSource UG von sämtlichen Folgen unbefugter Erklärungen freizustellen.

Weiterhin ist der Empfehlende nicht befugt, Geld für den Anbieter oder die EmpowerSource UG entgegenzunehmen.

Kunden können an den Empfehlenden nicht befreiend leisten. Er hat keine Inkasso-Vollmacht für den Anbieter oder die EmpowerSource UG.

 

  1. Informationspflichten des Empfehlenden

Der Empfehlende ist verpflichtet, sich ständig über die aktuellen Produkte des Anbieters und sämtliche für die Kunden wichtigen Daten und Fakten informiert zu halten.

 

  1. Aufgaben des Empfehlenden

Der Empfehlende hat die Interessen des Anbieters und der EmpowerSource UG stets nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren.

Der Empfehlende hat die Aufgabe, die von der EmpowerSource UG hierfür freigegebenen Produkte zu bewerben.

Bei Abschluss eines über ihn initiierten Kaufs, erhält er Vergütungen gemäß Punkt 7 dieser Bestimmungen, sofern er nicht gegen die oben beschriebenen Verpflichtungen verstößt.

Weiterhin hat der Empfehlende die Möglichkeit, weitere nachgegliederte Empfehlende zu werben. Er erhält für durch diese veranlasste Umsätze ebenfalls eine anteilige Vergütung nach Maßgabe von Punkt 7 dieser Bestimmungen. Der Empfehlende genießt keinen Gebietsschutz und hat auch keinen Gebietsschutz anderer Partner zu beachten.

 

  1. Ausdrückliche Verbote

Dem Empfehlenden ist untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung oder Genehmigung des Anbieters oder der EmpowerSource UG öffentliche Erklärungen v.a. Presseerklärungen über den Anbieter oder die EmpowerSource UG, deren Geschäftsmodelle, Firmenpolitik, Betriebsabläufe oder sonstige internen Kenntnisse abzugeben, das Logo, den Namen des Anbieters oder der EmpowerSource UG oder deren Briefbögen ohne deren jederzeit widerrufliche Zustimmung zu verwenden, Angaben oder Zusagen zu machen, welche vom Inhalt der Unterlagen des Anbieter oder der EmpowerSource UG abweichen, Unterlagen des Anbieter oder der EmpowerSource UG zu verkaufen oder Unberechtigten weiterzugeben, Geld von Kunden entgegenzunehmen oder Ansprüche gegen den Anbieter oder die EmpowerSource UG an Dritte abzutreten.

 

  1. Verschwiegenheit

Der Empfehlende ist zu umfassendem Kunden- und Quellenschutz sowie zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, sofern die geschützten Daten nicht von ihm stammen.

Durch eine Verletzung seiner Geheimhaltungspflicht macht er sich nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern möglicherweise auch strafbar.

Sämtliche genannten Inhalte, v.a. Arbeitsunterlagen wie Vordrucke, Prospekte, Schulungs- und Geschäftsunterlagen, Verträge und Dokumente – auch das vorliegende – unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Der Empfehlende darf diese Inhalte weder außerhalb der Geschäftsbeziehung verwenden, noch an Dritte – auch nicht teilweise – weiterleiten, weiterleiten lassen oder vervielfältigen, es sei denn an Dritte, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Die in Abs. 1 beschriebenen Verpflichtungen des Empfehlende bestehen auch nach Beendigung der Teilnahme am Empfehlungsnetzwerk unbeschränkt weiter, sofern dies nicht in gesondertem Vertrag anders vereinbart wird. Endet die Teilnahme oder benötigt der Empfehlende Unterlagen jeglicher Art aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung nicht mehr, darf er diese nicht weiter verwenden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Empfehlenden – gleich, aus welchem Grund – ist ausgeschlossen.

 

  1. Vergütung

Die Vergütung beträgt im Standard 3% des vom Empfehlenden initiierten Bruttoumsatzes.

Unabhängig hiervon, kann die EmpowerSource UG Änderungen am Vergütungssatz vornehmen und zusätzliche Vergütungsstrukturen einführen, die vom Standardsatz abweichen. Dies gilt insbesondere für die Vergütung von Umsätzen durch nachgegliederte Empfehlende.

Die EmpowerSource UG ist verpflichtet, entsprechende Änderungen dem Empfehlenden umgehend mitzuteilen.

Der Empfehlende hat keinerlei Zahlungsansprüche gegen den Kunden und darf von diesem keine Vergütung verlangen.

Jede Vergütungszahlung an den Empfehlenden steht unter dem Vorbehalt, dass der Kaufprozess inklusive Bezahlvorgang vollständig erfolgreich abgeschlossen wurde und der Empfehlende nicht gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen hat.

Vergütungsansprüche des Empfehlende gegen den Anbieter oder der EmpowerSource UG unterliegen einem Abtretungsverbot.

 

  1. Abrechnung/Auszahlung

Die Abrechnung der Vergütung erfolgt über die Erstellung von Gutschriften. Die Gutschriftsbelege kann der Empfehlende über das über Dashboard des MachDeinenStrom.de-Empfehlungsnetzwerks jederzeit herunterladen. Eine weitere Bereitstellung erfolgt nicht. Einwendungen hiergegen müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung erfolgen. Danach gilt die Abrechnung als anerkannt. Der Empfehlende wird umgehend über erfolgte Verkäufe sowie erfolgte Abrechnungen per E-Mail an die im Dashboard angegebene Adresse informiert. Den Erhalt dieser E-Mail sicherzustellen, ist Aufgabe des Empfehlenden.

Die Vergütungen werden 14 Tage nach Erzielung des Umsatzes fällig und in der Regel binnen 30 Tagen ausbezahlt. In den Auszahlungen ist keine Mehrwertsteuer enthalten. Vergütungsauszahlungen erfolgen ausschließlich über die im Dashboard des MachDeinenStrom.de-Empfehlungsnetzwerks bereitgestellten Zahlungsoptionen.

 

  1. Pflichten des Anbieters

Der Anbieter hat fällige Vergütungen gemäß den jeweils geltenden Vergütungsrichtlinien und Zahlungsbedingungen an den Empfehlenden Auszuzahlen. Er kann die EmpowerSource UG zur Übernahme dieser Pflichten bevollmächtigen.

 

  1. Pflichten der EmpowerSource UG

Die EmpowerSource UG ist verpflichtet, dem Empfehlenden auf Anweisung des Anbieters Anweisungen zu erteilen, sofern dies für die Erfüllung der hier festgehaltenen vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sein sollte. Im Übrigen ist der Empfehlende nicht weisungsgebunden.‘

 

  1. Beendigung der Teilnahme

Der Empfehlende hat jederzeit die Möglichkeit, ohne Einhaltung von Fristen die Teilnahme am MachDeinenStrom.de-Empfehlungsnetzwerk zu beenden. Der EmpowerSource UG steht das Recht zu, die Teilnahme eines Empfehlenden ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, wenn dieser gegen die hier vorliegenden Bestimmungen verstößt. Dies betrifft v.a. Verstöße gegen Verschwiegenheits- und Datenschutzverpflichtungen und das Inkassoverbot, falsche Angaben oder trotz Abmahnung fortgeführte Verletzungen wie die Nichtbefolgung von Anweisungen nach Ziff. 11.

Die während der Teilnahme erworbenen Zahlungsansprüche des Empfehlenden bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme gültig.

 

  1. Datenschutz

Der Empfehlende speichert persönliche Daten von Kunden grundsätzlich nur, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

Dazu kann es erforderlich sein, persönliche Daten des Kunden an Unternehmen weiterzugeben, die zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung eingesetzt werden. Dies können z. B. Mailingdienste oder andere Service-Dienste sein.

Eine weitergehende Weitergabe erfolgt nicht, es sei denn, es liegt eine gesetzliche oder gerichtliche Verpflichtung hierzu vor.

Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten des Kunden gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

In Bezug auf die Daten des Empfehlenden gelten die Datenschutzbestimmungen der GoAffPro, inc. sowie der EmpowerSource UG.

 

  1. AGB

Es gelten neben den vorliegenden Vertragsbedingungen ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EmpowerSource UG.

 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder partiell unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle die einschlägige gesetzliche Bestimmung. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt. Sie behalten ihre Wirksamkeit, ohne, dass es einer neuen Ausführung bedarf.

 

Berlin, den 01.05.2021